Windows 7 Home Premium 32/64 Bit
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

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Microsoft Windows 7 Home Premium von 1A-Lizenz

Ein leistungsstarkes All-in-One-Betriebssystem

Viele Nutzer betrachten Windows 7 als das beste Betriebssystem von Microsoft. Aus diesem Grund ist es nach wie vor auf den Computern zahlreicher Privat- und Geschäftsanwender präsent. Viele dieser Nutzer sehen keinen Grund, auf eine neuere Version umzusteigen, da Windows 7 immer noch hervorragende Leistungen bietet. Es gilt als ideale All-in-One-Version für Privatpersonen, die spielen, arbeiten, im Internet surfen oder Multimedia-Inhalte nutzen möchten.

Hauptfunktionen auf einen Blick

  • Neues Sicherheitscenter
  • Erweiterte Integration und Verwaltung externer Geräte
  • Virtuelle Ordner im Ressourcen-Manager bieten schnellen Zugriff auf Informationen
  • Optimierung für Touchscreens
  • Verbesserte Windows-Suche
  • Optimierte Taskleiste
  • Erweiterte Vorschaueinstellungen
  • DirectX 11 für verbesserte Grafikeinstellungen

Ein Neuanfang nach Windows Vista

Vor der Einführung von Windows 7 hat Microsoft verschiedene Entscheidungen getroffen, die nicht immer positiv aufgenommen wurden. Die Kritik an Windows Vista führte dazu, dass Microsoft zwei Jahre später mit Windows 7 eine überarbeitete Version auf den Markt brachte, die auf Benutzerfeedback reagierte. Die Hardwareanforderungen wurden gesenkt und die Verwaltung der Benutzerkonten verbessert. Auch die Stabilität wurde erheblich gesteigert, wodurch Windows 7 als eines der stabilsten Betriebssysteme von Microsoft gilt.

Überraschend moderne Funktionen

Windows 7 Home Premium bietet moderne Funktionen, einschließlich Unterstützung für Touch-Geräte. Ob auf einem gemeinsamen Laptop oder Tablet – die Nutzung ist einfach und intuitiv. Ein integriertes Sicherheitscenter mit Firewall und Antivirus sorgt für eine robuste Sicherheitsbasis. Im Vergleich zu Windows 10 verbraucht Windows 7 deutlich weniger Daten, da es keine umfangreiche Datensammlung im Hintergrund durchführt.

Systemanforderungen - Windows 7 Home Premium

  • Prozessor: 1-GHz-Prozessor oder höher (32 Bit oder 64 Bit)
  • Arbeitsspeicher: 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit
  • Festplattenspeicher: 16 GB für 32-Bit oder 20 GB für 64-Bit
  • Grafikkarte: DirectX 9 mit WDDM 1.0 oder höherem Treiber
  • (Genauere Informationen erhalten Sie beim Hersteller

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