Windows 10 Home - 32/64-Bit - So­fort­down­load

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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

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Microsoft Windows 10 Home Edition

Microsoft Windows 10 Home: Ideal für den Heimanwender

Microsoft Windows 10 Home ist ein Betriebssystem, das speziell für den Heimgebrauch konzipiert wurde. Es bietet eine geeignete Computerunterstützung für Benutzer mit alltäglichen Bedürfnissen und geht dabei über die Funktionen früherer Versionen des Home-Betriebssystems hinaus. Microsoft nimmt sein „Home“-Rating ernst und hat eine Lösung entwickelt, die modernen Anforderungen gerecht wird.

Hauptfunktionen von Windows 10 Home

  • Kompatibilität mit älteren Rechnern
  • Automatische Anpassung an verschiedene Geräteklassen
  • Cortana als intelligenter Sprachassistent
  • Tablet-Modus für Touch-Geräte
  • Windows Store als zentrale Plattform für Anwendungen

Exklusive Innovationen für Heimanwender

Microsoft bot jahrzehntelang keine kostenlosen Betriebssysteme an. Mit der Einführung von Windows 8.1, das als kostenloses Update für Windows 8 verfügbar war, leitete Microsoft einen Wandel ein. Windows 10 Home bietet den Benutzern einen doppelten Vorteil: Die Systemanforderungen sind im Vergleich zu Windows 8 unverändert geblieben, sodass es auch auf älteren Rechnern reibungslos läuft. Viele Funktionen von Windows 8 wurden übernommen, was eine nahtlose Benutzererfahrung garantiert.

Neuheiten in Microsoft Windows 10 Home Edition

Microsoft hat in dieser Version viele innovative Features eingeführt. Cortana fungiert als smarter Sprachassistent und erleichtert das Verwalten von Terminen. DirectX 12 bietet verbesserte Grafiken und ausreichend Unterstützung für Spiele und Multimedia-Anwendungen. Windows 10 Home richtet sich an Heimanwender, die ihren Computer für alltägliche Aufgaben, Spiele und Medienkonsum nutzen.

Systemanforderungen - Windows 10 Home

  • Prozessor: oder SoC mit mindestens 1 GHz
  • Arbeitsspeicher: 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit
  • Festplattenspeicher: 16 GB für 32-Bit oder 20 GB für 64-Bit
  • Grafikkarte: DirectX 9 oder höher mit WDDM 1.0 Treiber
  • (Weitere Informationen erhalten Sie beim Hersteller)

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