Office 2013 Standard |ESD|
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Produktbeschreibung "Office 2013 Standard"

Effiziente Erledigung Ihrer Büroarbeiten

Hochwertige Bürosoftware bildet die Grundlage für die schnelle und effektive Bearbeitung vielfältiger Aufgaben am Computer. Mit Office 2013 können Sie beispielsweise professionelle Briefe an Geschäftspartner verfassen, Verkaufszahlen dokumentieren oder eindrucksvolle Präsentationen für neue Projekte erstellen. Auch im privaten Bereich ist dieses Programm nützlich, etwa beim Verfassen von Einladungen oder zur Verwaltung Ihrer Haushaltsausgaben.

Wenn Sie sich für den Kauf von Office 2013 entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Editionen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten zu kennen, da jede Edition aus verschiedenen Programmen besteht. Die Programme selbst sind jedoch identisch, unabhängig von der Edition. Beim Kauf von Office 2013 Standard erhalten Sie die folgenden Anwendungen:

  • Word
  • Excel
  • PowerPoint
  • OneNote
  • Outlook
  • Publisher

Die Vorteile von Office 2013

Auch wenn Office 2013 nicht die neueste Version der Microsoft-Bürosoftware ist, bietet sie dennoch hervorragende Funktionalitäten. Neuere Versionen verfügen zwar über verbesserte Grafikoptionen und eine stärkere Cloud-Integration, doch Office 2013 ist besonders preiswert erhältlich. Da es nicht mehr die aktuelle Version ist, sind die Preise erheblich gesunken. Wenn Sie auf die neuesten Funktionen verzichten können, können Sie durch den Kauf von Office 2013 erheblich Geld sparen.

Office 2013 Standard als Volumenlizenz erwerben

Ein weiterer Vorteil der Standard-Edition ist, dass sie als Volumenlizenz verfügbar ist. Dies bedeutet, dass Sie diese Edition nur in größeren Stückzahlen erwerben können, wodurch erhebliche Rabatte im Vergleich zum Einzelkauf möglich sind. Diese Option eignet sich besonders gut, wenn Sie ein gesamtes Unternehmen oder eine größere Organisation mit hochwertigen Programmen ausstatten möchten.

Systemanforderungen - Office 2013 Standard

  • Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64) Prozessor
  • Betriebssysteme: Windows 10, Windows 8.1, Windows Server 2016, Windows Server 2012 R2, Windows Server 2012
  • Arbeitsspeicher: mindestens 1 GB RAM (32-Bit) oder 2 GB RAM (64-Bit)
  • Festplattenspeicher: mindestens 3 GB verfügbarer Speicherplatz
  • (Genauere Informationen erhalten Sie beim Hersteller auf office.com/systemrequirements)

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Hinweis zu den Office-Varianten:

Die Kompatibilität zwischen Installationsdatei und Produktschlüssel ist entscheidend! Aufgrund der Vielzahl an Softwarevarianten ist es unerlässlich, dass die Neuinstallation mit der von uns bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt.


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