Office 2013 Professional Plus
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

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Produktbeschreibung "Office 2013 Professional Plus"

Die Vorteile von Office Professional Plus 2013

Entdecken Sie Office Professional Plus 2013 in einem frischen und modernen Design. Egal, ob Sie auf einem Smartphone, Tablet oder in der Cloud arbeiten, Sie haben jederzeit Zugriff auf all Ihre Dokumente – selbst auf PCs ohne installierte Office-Software. Die neue Benutzeroberfläche sorgt für einen mühelosen Zugriff auf Ihre Dateien und ermöglicht Ihnen eine nahtlose Navigation zwischen den verschiedenen Anwendungen. In Office Professional Plus sind die Programme Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote, Project, Publisher und Lync enthalten. Diese sind perfekt miteinander integriert, sodass der Wechsel zwischen den Anwendungen reibungslos verläuft.

PowerPoint 2013: Neues Design und Funktionen

PowerPoint 2013 bringt nicht nur ein neues Aussehen mit sich, sondern auch eine Vielzahl nützlicher Funktionen. Die Präsentationsansicht ermöglicht es Ihnen, Ihre Notizen auf Ihrem eigenen Gerät anzuzeigen, während das Publikum lediglich die Folien sieht. Darüber hinaus können Sie mit dem neuen Zoom-Tool in Ihre Präsentationen hineinzoomen, um Bilder, Diagramme und Grafiken detailliert zu präsentieren – eine hervorragende Möglichkeit, um Ihre Ideen klar zu kommunizieren.

Systemanforderungen - Office 2013 Professional Plus

  • Prozessor: 1 GHz oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64) Prozessor
  • Betriebssysteme: Windows XP (SP3), Windows Server 2003 (SP2), Windows Vista, Windows Server 2008, Windows 7, Windows 8, Windows Server 2012, Windows 10
  • Arbeitsspeicher: mindestens 1 GB RAM (32-Bit) oder 2 GB RAM (64-Bit)
  • Festplattenspeicher: mindestens 3 GB verfügbarer Speicherplatz
  • (Genauere Informationen erhalten Sie beim Hersteller auf office.com/systemrequirements)

Hinweis zu den Office-Varianten:

Achten Sie darauf, dass die Installationsdatei mit dem Produktschlüssel übereinstimmt! Aufgrund der Vielzahl an Softwarevarianten ist es wichtig, dass die Neuinstallation mithilfe der von 1A-Lizenz bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt.


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