Windows 8.1 Professional
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

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Microsoft Windows 8.1 Professional von 1A-Lizenz

Professioneller Support für anspruchsvolle Nutzer

Microsoft Windows 8.1 Professional richtet sich an Nutzer, die eine leistungsstarke Unterstützung benötigen, um ihre Produktivität zu maximieren. Ideal für kleine Unternehmen und Freiberufler, bietet dieses Betriebssystem umfassende Funktionen, die besonders für die Nutzung mehrerer Geräte und Touchscreen-Technologie optimiert sind.

Hauptfunktionen auf einen Blick

  • Grundlegende Touchscreen-Funktionen für einfache Bedienung
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Von Windows 7 zu Windows 8.1: Ein Schritt nach vorne

Mit der Einführung von Windows 8.1 reagierte Microsoft auf die anfänglichen Kritikpunkte am vorherigen Betriebssystem. Das überarbeitete Design bringt ein neues, benutzerfreundliches Startmenü zurück und verbessert die Integration des Desktops. Windows 8.1 Professional bietet nicht nur einen leichteren Zugang zu Funktionen, sondern auch umfassende Tutorials, die es den Nutzern ermöglichen, alle Möglichkeiten des Betriebssystems voll auszuschöpfen.

Optimierte Benutzererfahrung

Das Betriebssystem ist speziell für die Nutzung mit Touchscreens optimiert und bietet ein flüssiges Benutzererlebnis, das auf modernen Geräten funktioniert. Egal, ob Sie im Kundenservice oder in anderen Berufen arbeiten, die Benutzeroberfläche von Windows 8.1 Professional ist benutzerfreundlich und effizient.

Systemanforderungen - Windows 8.1 Professional

  • Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller mit Unterstützung für PAE, NX und SSE2
  • Arbeitsspeicher: 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit
  • Festplattenspeicher: 16 GB für 32-Bit oder 20 GB für 64-Bit
  • Grafikkarte: Microsoft DirectX 9 Grafikgerät mit WDDM Treiber
  • (Genauere Informationen erhalten Sie beim Hersteller)

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