Windows 7 Ultimate
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Microsoft Windows 7 Ultimate von 1A-Lizenz

Für Profis mit besonderen Anforderungen

Mit Microsoft Windows 7 Ultimate erhalten Sie nicht nur ein weiteres Betriebssystem; Sie entscheiden sich für eine umfassende Lösung, die speziell für kleine Unternehmen und professionelle Anwender konzipiert wurde. Keine andere Version von Microsoft Windows bietet so viele Funktionen wie diese Ultimate-Edition.

Die wichtigsten Funktionen auf einen Blick

  • Übersichtliches und benutzerfreundliches Design
  • Spezielle Funktionen exklusiv für Windows 7 Ultimate
  • Optimierte Problemberichtserfassung
  • Verbesserte Integration externer Geräte dank Device Stages
  • Schneller Zugriff auf Programme und Daten durch Sprunglisten
  • Umfangreiche Sicherheitslösungen zum Schutz vor Bedrohungen aus dem Netz

Exklusive Funktionen der Ultimate-Version

Durch den Erwerb von Microsoft Windows 7 Ultimate profitieren Sie von einzigartigen Features, wie dem speziellen XP-Modus, der das Ausführen älterer Programme ermöglicht. Diese Funktion ist besonders wertvoll für Unternehmen, die auf Software angewiesen sind, die für Windows XP entwickelt wurde. Darüber hinaus unterstützt Windows 7 Ultimate Windows Server-Domänen und bietet mit "BitLocker" eine sichere Festplattenverschlüsselung. Sie können sogar direkt von einer virtuellen Festplatte im VHD-Format booten.

Einfacher, schneller und sicherer arbeiten

Im Vergleich zu Windows Vista und XP ist Windows 7 erheblich benutzerfreundlicher und schneller geworden. Unnötige und komplizierte Funktionen wurden entfernt, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die „Bibliotheken“ im Windows Explorer ermöglichen eine übersichtliche Anordnung der wichtigsten Ordner. Der Problem Steps Recorder vereinfacht die Erstellung von Problemmeldungen, und durch Pop-up-Listen können spezielle Informationen und Anwendungen schnell aufgerufen werden.

Umfassende Sicherheitsfunktionen

Windows 7 Ultimate bietet ein erheblich höheres Maß an Sicherheit. Die innovative Sicherheitszentrale beinhaltet eine zuverlässige Firewall, die Ihr System vor externen Angriffen schützt. Sowohl Firewall als auch Virenschutz können über den Wartungsbereich der Sicherheitszentrale individuell verwaltet werden.

Blacklist für eine verbesserte Benutzererfahrung

Die Ultimate Edition umfasst eine sogenannte Blacklist, die es ermöglicht, Programme, die beim Start besondere Berechtigungen erhalten sollen, zu „schwärzen“. So können Anwendungen, die das System verlangsamen, am automatischen Start gehindert werden, ohne sie deinstallieren zu müssen. Eine Whitelist ermöglicht es, Programme ohne zusätzliche Bestätigung auszuführen.

Systemanforderungen - Windows 7 Ultimate

  • Prozessor: 1-GHz-Prozessor oder höher (32 Bit oder 64 Bit)
  • Arbeitsspeicher: 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit
  • Festplattenspeicher: 16 GB für 32-Bit oder 20 GB für 64-Bit
  • Grafikkarte: DirectX 9 mit WDDM 1.0 oder höherem Treiber
  • (Genauere Informationen erhalten Sie beim Hersteller)

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