Windows 11 Education
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Windows 11 Education 

Das ideale Betriebssystem für Bildungseinrichtungen

Mit dem Windows-Betriebssystem können Sie Ihren Computer auf einfache und effiziente Weise verwalten. Daher ist es das am häufigsten genutzte Betriebssystem in der IT-Branche. Diese Vorteile, die weltweit von Millionen geschätzt werden, sind auch für Bildungseinrichtungen von großer Bedeutung. Wenn Sie von diesen Vorteilen profitieren möchten, können Sie eine Windows 11 Education-Lizenz erwerben, die speziell für Schulen, Universitäten und ähnliche Organisationen von Microsoft angeboten wird. Diese Lizenz können Sie hier zu einem attraktiven Preis erwerben.

Vorteile von Windows 11 für Bildungseinrichtungen

Bei der Auswahl des Betriebssystems für Ihren Computer haben Sie viele Optionen, doch Windows 11 wird besonders für den Bildungssektor empfohlen. Ein wesentlicher Vorteil ist die Benutzerfreundlichkeit dieses Systems. Die Funktionen sind intuitiv gestaltet, sodass keine umfangreiche Schulung erforderlich ist. Da viele Nutzer Windows auch privat verwenden, sind sie oft bereits mit dem System vertraut. Dies ermöglicht es den Lehrenden, direkt in die Inhalte einzutauchen, ohne die grundlegenden Funktionen erklären zu müssen. Dadurch wird eine effektive Kommunikation im Unterricht gefördert.

Ein weiterer Pluspunkt von Windows 11 ist die Vielzahl an verfügbaren Anwendungen, die speziell für den Bildungsbereich konzipiert sind. Diese Software kann exakt auf die Bedürfnisse der Lehrinhalte abgestimmt werden. Außerdem nutzen Sie mit Windows 11 die neueste Technologie von Microsoft und können somit den Lernenden die fortschrittlichsten Werkzeuge an die Hand geben.

Neben den Standardversionen wie Windows 11 Home, Pro und Enterprise bietet Microsoft auch eine spezielle Version für Bildungseinrichtungen an. Wie schon bei Windows 10 gibt es eine angepasste Version des neuen Betriebssystems, die in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt werden kann. Diese Version wurde entwickelt, um spezifische Anforderungen zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Zugriffsbeschränkungen und Fernunterricht. Es ist besonders wichtig, den Lehrenden den Übergang zu erleichtern und die Schulung für diejenigen zu vereinfachen, die mit älteren Systemen gearbeitet haben.

Optimierte Kommunikation mit Microsoft Teams

In Windows 11 ist Microsoft Teams direkt integriert, was die Kommunikation erleichtert und flexibler gestaltet als die vorherige Skype-Anwendung. Dies reduziert die Notwendigkeit für aufwendige Installationen und individuelle Einstellungen, was die Benutzerfreundlichkeit erhöht. Auch die Anbindung von mobilen Geräten ist dank der Integration von Android-Anwendungen einfacher geworden, während Touchscreen-Geräte noch besser genutzt werden können.

Wie alle Windows 11-Versionen bietet auch die Education-Edition verbesserte Leistungsmerkmale, insbesondere im Bereich der Spiele und der allgemeinen Systemstabilität. Computerspiele werden zunehmend zur Vermittlung von Lerninhalten genutzt, was Stabilität und Sicherheit erfordert – beides bietet Windows 11 in vollem Umfang. Daher stellt Windows 11 Education eine optimale Lösung für Bildungseinrichtungen dar.

Systemanforderungen – Windows 11 Education

  • Prozessor: Mindestens 1 GHz oder schneller mit zwei Kernen auf einem kompatiblen 64-Bit-Prozessor oder SoC.
  • Betriebssystem: Windows 11
  • Arbeitsspeicher: Mindestens 4 GB RAM
  • Festplattenspeicher: Mindestens 64 GB freier Speicherplatz
  • Grafikkarte: DirectX 12-kompatibel mit WDDM 2.0-Treiber
  • (Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an den Hersteller.)

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