Microsoft Outlook 2019 Windows
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Artikel-Nr.:1A-2020
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. 

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online  übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

 

 

VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

 Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

 

 Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

 

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Microsoft Outlook 2019 für Windows

Verwalten Sie Mails und Termine professionell mit Outlook 2019

Microsoft Outlook 2019 hat sich zu einem unverzichtbaren Tool für das professionelle Management von E-Mails und Terminen entwickelt. Ursprünglich als einfacher E-Mail-Client konzipiert, umfasst diese Anwendung mittlerweile auch einen effektiven Kalender zur Organisation Ihrer Termine. Bestellen Sie Microsoft Outlook 2019 online bei uns und erleben Sie, wie diese vielseitige Anwendung Ihr tägliches Management von E-Mails und Terminen erleichtert und Fehler vermeidet.

Zentrale Funktionen von Outlook 2019

  • Alleinstehende App
  • Erweiterte Sicherheitsfunktionen
  • BCC-Warnung zur Vermeidung von Fehlern
  • Antworten-Melder
  • Anpassbare Benutzeroberfläche
  • Posteingang nach Relevanz sortieren

Outlook 2019 als unabhängige Lösung

Bei 1A-Lizenz erhalten Sie die Office 2019 Outlook App als eigenständige Softwarelösung. Dies bedeutet, dass Sie genau die Anwendung erhalten, die auch im vollständigen Microsoft Office 2019 Paket enthalten ist, jedoch zu einem günstigeren Preis. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie eine ältere Office-Version verwenden, die Sie weiterhin nutzen möchten, aber ein besseres Outlook benötigen.

Warum ein Upgrade auf Outlook 2019 sinnvoll ist

Outlook 2019 bringt im Vergleich zu seinen Vorgängern zahlreiche Neuerungen mit sich. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden erheblich verbessert, um Sie besser vor Phishing-E-Mails und anderen Bedrohungen zu schützen. Zudem können Sie Ihren Posteingang nun nach Wichtigkeit sortieren, sodass geschäftliche E-Mails von der Flut an Newslettern und Werbenachrichten leichter zu unterscheiden sind.

BCC-Warnung: Fehler vermeiden

Wer oft Rundmails versendet, kennt das Dilemma: Man möchte nur einer Person antworten, landet aber versehentlich in der gesamten Liste. Outlook 2019 bietet eine BCC-Warnung, die Sie vor dem Versand darauf hinweist, dass Sie an alle Empfänger antworten. So werden peinliche und möglicherweise schwerwiegende Fehler vermieden.

Anpassbare Benutzeroberfläche

Outlook benötigt eine individuell anpassbare Benutzeroberfläche. Erfahrene Nutzer wissen, dass verschiedene Anwender unterschiedliche Funktionen benötigen. Mit der Version 2019 können Sie das Ribbon-Design anpassen und die Benutzeroberfläche so gestalten, dass sie Ihnen optimal dient. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen dieser Anpassungsfähigkeit!

Systemanforderungen – Outlook 2019

  • Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64)
  • Betriebssystem: Windows 10, Windows 11, Windows Server 2019, Windows Server 2022 (andere Windows-Versionen werden nicht unterstützt)
  • Arbeitsspeicher: Mindestens 2 GB RAM
  • Festplattenspeicher: Mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz
  • Bildschirmauflösung: Mindestens 1024 x 768 Pixel
  • (Detaillierte Informationen finden Sie beim Hersteller.)

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